AGB

Die Internetseite touren-harz.de  ist ein Portal von Bike - TOUREN HARZ Inh. Tino Meiniger - Dienstleistungen und Veranstaltungen im Bereich Sport und Tourismus.
Diese AGB wurden an die Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts angelehnt und regelt die Rechtsbeziehung zwischen der Firma Bike TOUREN HARZ und dem Reisegast bzw. dem Vertragspartner.

Die Anmeldung

Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie mir zum Abschluss des Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen auf der Grundlage der Ausflugsausschreibung machen. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von mir umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail und eine  Anmelde Bestätigung / Rechnung bekommen Sie per Email zugesandt, je nach Zeitfenster zwischen Anmeldung und Ausflugsbeginn. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch mich zustande.
Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern als einzelne Reiseteilnehmer ist nur von erziehungsberechtigten Personen zulässig. Bike TOUREN HARZ geht mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Teilnehmen kann jeder, der gesund ist und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Der Leiter der Reisegruppe ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des eingezahlten Reisepreises.

Bezahlung

Bei umfangreichen Ausflügen oder Angeboten kann direkt nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig werden. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Ausflugsbeginn fällig. Die Zahlung flexibler kürzerer Ausflüge erfolgt 30 Tage vor Start der Ausflüge per Überweisung auf das Konto 5104368801 bei der Harzer Volksbank  BLZ 80063508 / IBAN DE13800635085104368801 / BIC GENODEF1QLB . Die genaue verbindliche Zahlungsweise wird Ihnen vor jedem Ausflug per Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie bei Auslandsüberweisungen, dass der Gesamtbetrag spesenfrei auf unser Konto eingehen muss.

Gutscheine

sobald sie einen Gutschein Zahlungspflichtig bestellt haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per Mail! Nach Bearbeitung durch Bike TOUREN HARZ wird der Gutschein (per Post oder Download) parallel mit den Zahlungsmodalitäten (per Mail) an Sie versandt! Die Gesamtsumme ist bis spätestens 5 Tage nach Rechnungserhalt auf unser oben genanntes Konto von Bike TOUREN HARZ zu überweisen!

Gutscheine sind vom Umtausch und Rückzahlungen ausgeschlossen. Im Einzelfall können Programm-Gutscheine von Bike TOUREN HARZ innerhalb der verschiedenen Programme umgeschrieben werden. Preissteigerungen der einzelnen Programme müssen bei Einlösung der Gutscheine ggf. nachberechnet werden.

Alle Gutscheine sind ab Rechnungsdatum 3 Jahre gültig!

Gewährleistungen

Sollte die Tour trotz sorgfältiger Vorbereitung mit einem Mangel behaftet sein, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Sie sind dann allerdings verpflichtet, den Mangel sofort anzuzeigen, damit auch in Ihrem Sinne der Mangel behoben werden kann. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Ansprüche wegen nachweislich nicht erbrachter Leistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Tour mir gegenüber geltend zu machen.

Haftung und Haftungsbeschränkungen

Ich übernehme keine Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, grob fahrlässig) herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Reiseinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Reiseinhalten, die ein erhöhtes Gefahrenrisiko enthalten, ist jeden Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Reiseleiters/ Touren Guides / Trainer sind bindend. Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so werde ich mich darauf berufen. Bei so genannten Fremdleistungen haftet der Leistungserbringende. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs/vom Reisedetail oder der Aktion ausgeschlossen werden können und ich keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernehme. Bei Reiseangeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch mich oder einen Vertreter beinhalten, (sog. teilweise geführten und individuell durchgeführte Aktionen und Touren) obliegt den Reiseteilnehmern sog. Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor Beginn der betreffenden Reise auf potenzielle Gefahren und Besonderheiten der Tour oder Aktion hingewiesen. Sämtliche Haftungspflichten seitens mich entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen, oder andere Rauschmittel mit Eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritter Personen sowie Sachwerten entstehen. Ich übernehme keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für: im Fahrzeug, im Reisebus oder in den betreffenden Herbergen, Camps, und anderen Unterkünften zurückgelassener Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Rädern oder Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen, verursacht durch Teilnehmer der Reise. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks oder Material auftreten, so hafte ich nur, wenn dies durch mich verursacht wurde und sofort nach Auftreten bei mir gemeldet wird. Bei Unfällen oder Verletzungen von Reise- oder Kursteilnehmern muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt mir unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch mich. Es erfolgt keine Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände (z.B. Videokamera, Telefone, Fotokamera usw.). Ausnahme davon bildet eine ausdrückliche vom Tourenguide verlangte Benutzung - z. B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder ersten Hilfe. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der Reiseart bzw. des Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten (vom Reiseleiter abgesicherten ) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ich oder ein Vertreter ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter durch einen nichtvorhersehbaren Umstand während der Tour aus, so hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters des Reiseleiters, zur weiteren Absicherung der Reise, zu warten. Erfolgt durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Reise, so erfolgt dies auf eigenes Risiko mit Wegfall jeglicher Haftung. Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die Reiseteilnehmer die entsprechen gültige Hausordnung bzw. Verordnungen (z.B. Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm und Emissionsschutz) einzuhalten Bei Jugendgruppen oder Schulklassen gilt außerdem: Mitreisendes Betreuer - und Aufsichtspersonal hat diesen Sachverhalt gegenüber den jugendlichen Reiseteilnehmern besonders Rechnung zu tragen. Generell ist vom Betreuer - und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut - und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an mich, deren Verursachung Reiseteilnehmer oblag (z.B. Naturschutz - und Umweltdelikte), so werden diese Forderungen durch mich an den Verursacher weitergeleitet und gegebenenfalls ebenfalls zur Anzeige gebracht. Ich behalte mir vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzuleiten.

Gesundheitliche Anforderungen

Bei den angebotenen Touren handelt es sich um aktive Touren. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. Bei allen Fahrrad/ Mountainbike-Touren besteht Helmpflicht.

Rücktritt vom Reisevertrag durch mich

Ich habe das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit feststehendem Reisebeginn bis 4 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Ich habe das Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits begonnenen Reise vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbildung (z.B. Gewitter, Sturm, Starkregen, Schnee) Gefahr für Teilnehmer der Reise besteht. In allen Fällen wird der gesamte, bereits gezahlte Reisepreis vollständig dem Vertragspartner zurückerstattet. Auch wird versucht, (individuell abgestimmt) einen Ersatztermin oder ein Alternativprogramm anzubieten. Bei falsch gemachten Angaben (Reiseanmeldung, Buchung) kann ich ohne Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten. Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen Berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in diesem Fall nach §471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise. Ich habe das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamtzahlungen unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Reisepreises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag insbesondere bei Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern - durch den Vertragspartner zu. ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren werden durch mich erhoben. Reiseteilnehmer, die erkennbar vor oder während der Veranstaltung den Anforderungen der Reise nicht genügen(z.B. bei Gesundheit, Kondition, Fahrtechnik, Material, Helmpflicht), können vom Reiseleiter ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Reiseteilnehmer die durch Äußerungen rassistisches oder völkerverachtendes oder faschistisches/extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Guide/Tourenführer ohne vorherige Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt durch andere Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden Reiseteilnehmer oder für die Reisegruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und für die entsprechenden Kosten für Rückreise usw. In den meisten Fällen müssen der Verursacher oder die verursachenden Mietglieder der Reisegruppe mit einer Anzeige durch mich rechnen, auch gehen entsprechende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll zu Lasten des Verursachers

Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner

Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Reisevertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei mir: Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat die Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer, wie nachfolgend angezeigt. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er mir dies bis drei Tage vor Tour Termin mitteilt. Erreicht in diesem Fall die Anzahl der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr die Mindestteilnehmerzahl, so bin ich berechtigt, den Preis für die Mindestteilnehmeranzahl zu berechnen. Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer basieren auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:


ab Abschluss Reisevertrag 10%
30.-6. Tag vor Reisebeginn 30%
5.-1. Tag vor Reisebeginn 80%
Nichterscheinen bei Reisebeginn 100%

Umbuchungen von Programmen auf andere Termine, werden mit 5% der Gesamtsumme berechnet! Diese Umbuchung muss 31 Tage vor dem Programm-Start liegen, sonst greifen die normalen Storno-Bedingungen (siehe oben). Danach kann ein neuer Termin nur durch eine neue Buchung erfolgen!

 

Widerruf:

Ein grundsätzliches Widerrufsrecht gibt es also auch im Reiserecht nicht. Es gibt vielmehr nur zwei Fallgruppen, in denen ein Widerrufsrecht besteht.

Variante 1: Der Widerruf einer noch nicht zugegangenen Erklärung

Der Widerruf eines Vertragsangebotes kann wirksam sein, wenn dem Vertragspartner vor oder gleichzeitig mit der eigentlichen Willenserklärung ein Widerruf zugeht. Das Zugehen des Angebotes kann das Einwerfen der Post in den Briefkasten des Empfängers, das Herunterladen der Buchungs-E-Mail, das Ausdrucken des Fax' durch das Faxgerät sein. Praktisch kommt dieser Widerruf nur in Frage, wenn das Angebot auf einem Weg abgegeben wird, der einige Zeit bis zum Zugang in Anspruch nimmt (z.B. Buchung per Post - hier kann durch ein schnelleres Fax, eine E-Mail oder einen Anruf der Widerruf erklärt werden).

Bei Buchung per E-Mail, Telefon oder per Fax liegen nur kurze Zeiträume zwischen Abgabe des Vertragsangebotes und Zugang beim Vertragspartner, so dass die Reue und der Widerruf zu viel Zeit in Anspruch nehmen dürften. Ein wirksamer Widerruf ist hier praktisch kaum machbar. Auch bei der Buchung der Reise per Post geht die Unsicherheit darüber, ob der Widerruf denn noch rechtzeitig war, zu Lasten des reuigen Reisenden.

Variante 2: Der Widerruf nach den Verbraucherschutzregeln

Das Gesetz gibt gerade den Verbrauchern besondere Rechte im Umgang mit Unternehmen. Hierzu gehören ganz besonders die Widerrufsrechte des BGB. Diese bestehen aber nur in ganz bestimmten Fällen, und zwar: bei einem Fernabsatzgeschäft, einem Verbraucherkreditgeschäft oder einem Geschäft, das außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird (früher Haustürgeschäft).

Für Reiseverträge und andere Verträge zur Beförderung, Freizeitgestaltung, Beköstigung und Beherbergung enthält § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB jedoch die Regel, dass das Widerrufsrecht gerade nicht gelten soll, wenn die Leistungen in einem genau definierten Zeitraum erbracht werden sollen. Da die Buchungen regelmäßig über feste Zeiträume erbracht werden, fällt der Reisevertrag hierunter.

Eine Ausnahme soll nur für diese Verträge gelten, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Diese Ausnahme stellt auf die früher als Haustürgeschäfte bekannten Vertragsabschlüsse ab. Wenn der Kunde also außerhalb eines Reisebüros oder eines ähnlichen Geschäftsraumes sein Reiseangebot abgibt, erhält er ein Widerrufsrecht. Gängige Beispiele sind hier das Ansprechen des Kunden auf der Straße, die Vertragsabschlüsse auf Kaffeefahrten oder auf Veranstaltungen, die zunächst nicht als Verkaufsveranstaltungen erkennbar waren. Auch wenn der Kunde auf dem heimischen Sofa sitzend seine Reise bucht, könnte man nach der Definition von einem Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen denken. Diese unter den Begriff Fernabsatzgeschäfte bekannten Verträge fallen jedoch nicht unter die Ausnahme.

Daraus folgt: Bei Reiseverträgen hat der Reisende in der Regel kein Widerrufsrecht. Ausnahmen gelten nur bei den früher als Haustürgeschäften bekannten Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen. Diese kann er innerhalb der Zwei-Wochen-Frist widerrufen.

Ausschreibung des Ausflugs

Die Tagesordnung der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dies nötig machen (z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, Forstarbeiten, Gruppendynamik o.ä.). Maßgeblich ist die Einweisung vor jeder Tour von mir, wobei sich während der Tour durch höhere Gewalt noch Änderungen einfügen können.

Leistungen und Preise:

Ich behalte mir bei Erhöhung von Steuern (u. a. Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor. Die Tourenbeschreibungen im Vorfeld der Reise sind als grober Rahmen anzusehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch nach Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich informieren. Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer Angebote bleiben mir notwendige, zumutbare Programm- und Terminänderungen vorbehalten. Gründe wären z.B. höhere Gewalt, Unwettersituationen (wie Hochwasser, Sturm, extreme Waldbrandgefahr, Eisglätte), politische Unruhen, Streik, Stau, Leistungsüberschätzung, irreparable Pannen, nichtvorhersehbare Umstände usw.). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen werde ich die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in Abstimmung des Reiseleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation der Tour beschließen. Willkürmaßnahmen von Behörden, Staatsbedienstender, Streiks, höhere Gewalt die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung. Für die Abrechnung ist die Bruttoreisezeit (incl. Pausen oder Pannen) bestimmend. Soweit nicht anders vereinbart behalte ich mir vor, Gruppen zusammenzulegen oder auch zu trennen, wenn sich dadurch die gebuchten Leistungen der Gruppen nicht wesentlich verändern. Grundsätzlich werden alle Touren erst ab einer Mindestanzahl von 3 Teilnehmern durchgeführt. Bei Anmeldung von weniger als 3 Teilnehmern behalte ich mir die Berechnung der Mindestanzahl oder den Rücktritt vom Vertrag vor, welches natürlich alles unter vernünftiger Absprache zwischen mir und den Teilnehmern vereinbart wird.

Weiterverkauf und Vermittlung:

Der Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt einer schriftlichen Vereinbarung/Zustimmung durch mich. Die gezeigten Preise in den Prospekten und im Internet sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen zu den Angeboten von mir hinzufügt. Vertragliche Vereinbarungen können diese Bestimmungen außer Kraft setzen, bedingen aber in jeden Fall die Schriftform. Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf meiner Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit mir und dem Vermittler absolute Bedingung. Da ich als Reiseveranstalter selbständig im Vertrieb seiner Reisen tätig ist, können generell keine Exklusivrechte beim Weitervertrieb gewährt werden (Gleichbehandlung aller). Jegliche Veröffentlichungen Dritter unserer Angebote oder Teile der Angebote bedarf der Schriftlichen Zustimmung durch mich. Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen, Mietverträgen, Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung. Dies gilt auch bei Stornierung.

Leihräder:

Mietbedingungen des Partners Bikes & Parts

Für selbstverschuldete Schäden an geliehenem bzw. für verloren gegangenes Material haftet der Mieter in voller Höhe. Dieses bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift auf unserem Verleih-Formular. Bei Unfällen bestehen keinerlei Schadenersatzforderungen bzw. Ansprüche an den Verleiher oder sonstige Personen. Wenn Leihräder durch uns bereitgestellt werden, sind diese technisch nach bestem Wissen in einem Einwandfreien Zustand, hierzu haben Sie nach dem Beginn des Verleihes 10 Minuten Zeit das Rad ausgiebig zu testen und uns auf eventuelle Schäden / Fehler am Fahrrad / Mountainbike hinzuweisen. Nach dieser Zeit gehen wir davon aus, dass das komplette Rad in einem Einwandfreien Zustand ist und später aufgezeigte oder durch uns begutachtete Schäden/ Fehler werden Ihnen zur Last gelegt. 

Bei Verleih direkt an der Bikestation - Bikes & Parts (Marienhöfer Str. 9A (Marienhof), 38871 Ilsenburg (Harz)) gilt:

Die Leihrückgabe muss an Werktagen spätestens bis 17:30, im VORGEREINIGTEN Zustand an der Bikestation erfolgen.(Waschstation direkt am Shop). An den Wochenenden und Feiertagen können die Räder von einem unserer benannten Partner abgegeben werden. Hier behalten wir uns vor, eventuelle entstandene Schäden an dem Rad später an Sie zu Reklamieren. Da die Werkstatt nur Werktags besetzt ist!

Zusätzlich bei Vermietungen verbunden mit einem Programm von Bikes & Parts / Bike TOUREN HARZ gilt:

Als Kaution hinterlegt der Mieter seine vollständigen Kontaktdaten per Mail/ Kontaktformular. Schäden müssen nach Abgabe des Materials sofort vor Ort bezahlt werden (Bar/EC) oder je nach Umstand per Rechnung nachträglich dem entsprechendem  Konto überwiesen werden.

Die Leihrückgabe erfolgt direkt nach Programmschluss gegenüber dem Guide / Trainer von Bike TOUREN HARZ!

Stornierungsbedingungen gelten für alle Verleihvarianten!:

Stornierungen sind per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)  oder Telefon (039452/802526). Die Bedingungen hierzu entnehmen Sie dem Verleiher direkt.

Sonstiges:

Das Aufzeichnen der geführten Strecke mit einem GPS Gerät oder ähnlichen ist nicht gestattet sowie die Verbreitung der Tourdaten im Internet!

Salvatoresche Klausel:

Sind einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt das nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestandteile.

Datenschutz:

Die Reiseteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten durch mich elektronisch gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Rechte auf die während der Veranstaltung gemachten Fotos liegen bei mir. Eine Veröffentlichung ist mit Zustimmung der Teilnehmer möglich.
Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern.

Bike - TOUREN HARZ / touren-harz.de
Inhaber:  Tino, Meiniger
Anschrift:  38871 Ilsenburg (Harz), Friedenstraße 37

 

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